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Auto zulassen und versichern

ProzessVeröffentlicht 4. Dezember 2025
Auto zulassen und versichern

Du hast ein neues Auto gekauft, vielleicht ist es dein erster Wagen oder ein Ersatz für das alte Modell. Herzlichen Glückwunsch! Jetzt kommt der Teil, der oft für Bauchschmerzen sorgt: Auto zulassen und versichern. Das klingt nach viel Papierkram, langen Warteschlangen und komplizierten Formularen. Ich verstehe das total. Viele Menschen fühlen sich dabei unsicher. Aber keine Sorge, das ist alles machbar. Wenn du diesen Leitfaden durchgehst, siehst du, dass du diesen bürokratischen Hürden souverän begegnest. Ich erkläre dir Schritt für Schritt, was du wirklich brauchst, damit dein Fahrzeug schnell und korrekt auf die Straße kommt.

Der erste Schritt: Was du vor der Zulassung klären musst

Bevor du überhaupt an das Bürgeramt oder die Zulassungsstelle denkst, gibt es zwei Dinge, die du zwingend erledigen musst: die elektronische Versicherungsbestätigung und die Hauptuntersuchung (HU).

Die eVB-Nummer: Dein Schlüssel zur Zulassung

In Deutschland darf kein Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz zugelassen werden. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Früher bekamst du eine grüne Karte per Post zugeschickt. Heute läuft das alles digital. Du brauchst die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer. Das ist ein siebenstelliger Code, den deine Versicherung dir sofort ausstellt, wenn du einen Vertrag abschließt. Du fragst bei deiner gewünschten Kfz-Versicherung an, teilst ihr mit, ab wann der Schutz beginnen soll – oft reicht schon der nächste Tag – und erhältst diese Nummer per E-Mail oder SMS. Merke dir: Ohne diese Nummer geht es nicht weiter beim Amt.

Tipp: Vergleiche die Tarife deiner Autoversicherung, bevor du die eVB-Nummer anforderst. Das kann dir später viel Geld sparen. Prüfe, ob Haftpflicht reicht oder ob du vielleicht noch Teil- oder Vollkasko brauchst, gerade wenn dein Auto neu oder sehr wertvoll ist. Wenn du die Nummer hast, kannst du den Termin bei der Zulassungsstelle planen.

VIDEO: Auto an- und abmelden | HowTo mit JP Kraemer | ADAC

TÜV und Hauptuntersuchung (HU)

Auto zulassen und versichern

Dein Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Das stellst du durch die Hauptuntersuchung nach, umgangssprachlich TÜV genannt. Ist das Auto neu oder jünger als drei Jahre, entfällt dieser Punkt oft, da die erste HU erst fällig wird. Ist das Auto gebraucht, prüfe das Datum der letzten Untersuchung. Ist diese abgelaufen oder läuft sie in den nächsten Wochen ab, musst du das Fahrzeug vor der Zulassung noch vorführen. Es gibt keine Zulassung für ein Auto ohne gültigen TÜV, es sei denn, es handelt sich um eine „Wiederzulassung“ in Ausnahmefällen.

Der Behördengang: Auto zulassen Schritt für Schritt

Der Tag der Zulassung ist gekommen. Du sitzt mit deinem Stapel Papiere vor dir und hoffst, dass du nichts vergessen hast. Die Zulassungsstelle (manchmal auch Straßenverkehrsamt genannt) ist der zentrale Ansprechpartner. Bereite dich gut vor, dann sparst du Zeit.

Die notwendigen Dokumente sammeln

Das ist die wichtigste Checkliste. Hast du diese Dinge dabei, läuft die Anmeldung deines Fahrzeugs glatt:

  • Dein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), falls du das Auto übernommen hast. Bei Neuwagen erhältst du diese Unterlagen erst, nachdem der Händler die Zulassung vorbereitet hat.
  • Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
  • Der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht), falls erforderlich.
  • Die bisherigen Kennzeichen, wenn du das alte Kennzeichen behalten möchtest oder das Fahrzeug noch angemeldet ist.
  • Bei einer Zulassung durch eine andere Person: Eine schriftliche Vollmacht und der Ausweis des Bevollmächtigten.
  • Der Antrag auf Außerbetriebsetzung (Stilllegung), falls das Fahrzeug noch angemeldet ist und du es auf dich umschreiben lässt.

Wunschkennzeichen und Wunschkennzeichenreservierung

Viele wünschen sich ein spezielles Kennzeichen, zum Beispiel mit den Initialen oder einem Datum. Du kannst das Kennzeichen oft online bei deiner örtlichen Zulassungsstelle reservieren. Das spart dir vor Ort Zeit, da du nicht erst vor Ort prüfen musst, ob dein Wunsch frei ist. Wenn du das Kennzeichen reserviert hast, bringe den Reservierungsbeleg mit zur Zulassungsstelle. Wenn du kein Wunschkennzeichen brauchst, bekommst du einfach ein neues zugewiesen.

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Die Gebühren bezahlen

Die Zulassung kostet Geld. Die genauen Gebühren variieren je nach Stadt oder Landkreis und danach, ob du ein Wunschkennzeichen reserviert hast oder nicht. Rechne grob mit Kosten zwischen 25 und 60 Euro. Informiere dich vorher, ob Barzahlung oder Kartenzahlung möglich ist.

Die Kennzeichen prägen lassen

Sobald der Sachbearbeiter alle Papiere geprüft hat und dir die Zulassungsstempel auf die Papiere gedrückt wurden, bekommst du die „Stempelung“ für deine Kennzeichen. Jetzt gehst du zu einem der Schildermacher, die meist direkt neben der Zulassungsstelle sitzen. Die prägen dir deine neuen Schilder und bringen die HU-Plakette und die Stempelplakette an. Mit diesen frisch geprägten Schildern gehst du zurück zum Amt, lässt sie offiziell siegeln, und dann bist du startklar.

Auto versichern: Mehr als nur Haftpflicht

Nach der Zulassung kommt der wichtigste Schritt für deine finanzielle Sicherheit: die Versicherung. Viele machen den Fehler, einfach die Versicherung des Vorbesitzers zu übernehmen oder irgendein Angebot anzunehmen. Das kann teuer werden, wenn etwas passiert.

Haftpflichtversicherung: Das absolute Minimum

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die du anderen mit deinem Fahrzeug zufügst – egal ob Sachschäden (am Auto des anderen) oder Personenschäden. Ohne diese Versicherung darf dein Auto nicht fahren.

Teilkasko und Vollkasko: Der erweiterte Schutz

Gerade wenn du ein neues oder ein finanziertes Auto hast, solltest du über mehr als nur Haftpflicht nachdenken. Hier kommen Teilkasko und Vollkasko ins Spiel.

  • Teilkasko: Diese Versicherung zahlt bei Diebstahl, Glasbruch (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe), Wildunfällen oder Schäden durch Sturm und Hagel.
  • Vollkasko: Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und zahlt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die du selbst verursacht hast (z.B. ein Parkrempler) oder bei denen der Verursacher unbekannt ist (Vandalismus).

Überlege genau: Wie hoch ist der Wert deines Autos? Was würdest du finanziell verkraften können, wenn du morgen einen Unfall hast? Diese Fragen helfen dir, die richtige Kaskovariante zu wählen, um dein finanzielles Risiko beim Autobesitz zu minimieren.

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) verstehen

Deine Schadenfreiheitsklasse ist entscheidend für deinen Beitragssatz. Je länger du unfallfrei fährst, desto höher ist deine SF-Klasse und desto günstiger wird deine Versicherung. Wenn du bisher noch kein Auto versichert hattest, startest du meist in der SF-Klasse 0 oder 1/2. Hast du aber vorher schon ein Auto besessen, kannst du oft deine SF-Klasse übertragen lassen. Das nennt man „Übernahme der SF-Klasse“.

Frag bei deiner alten Versicherung nach, wie hoch deine aktuelle SF-Klasse ist. Manchmal kannst du die SF-Klasse auch von deinen Eltern oder Ehepartnern übernehmen, wenn diese zustimmen. Das ist ein großer Hebel, um die Kosten für deine neue Kfz-Versicherung deutlich zu senken.

häufig gestellte fragen

muss ich für mein neues auto eine tageszulassung machen lassen

Nein, eine „Tageszulassung“ ist eigentlich nur relevant, wenn ein Händler das Auto auf sich selbst kurz anmeldet, um es später als „Jahreswagen“ zu verkaufen. Als Privatkäufer meldest du das Fahrzeug direkt auf deinen Namen an. Du brauchst lediglich die eVB-Nummer für den Versicherungsbeginn.

wie lange kann ich ein auto mit einem roten kennzeichen fahren

Rote Kennzeichen, auch Exportkennzeichen genannt, erhältst du nur, wenn du das Fahrzeug tatsächlich ins Ausland überführst oder wenn es aktuell nicht zugelassen werden kann. Für die reguläre Überführung zur Zulassungsstelle oder zum TÜV benötigst du ein Kurzzeitkennzeichen, das maximal fünf Tage gültig ist. Rote Kennzeichen haben eine längere Gültigkeit, sind aber strenger geregelt.

was passiert mit meinem alten schadenfreiheitsrabatt beim wechsel

Dein aufgebauter Schadenfreiheitsrabatt bleibt dir erhalten, solange du ihn nicht „vergiftest“, also einen Unfall meldest, der zu Lasten deiner Versicherung geht. Wenn du zu einer neuen Versicherung wechselst, nimmst du deine bisherige SF-Klasse einfach mit. Die neue Gesellschaft fragt diese Daten elektronisch ab, aber es ist immer gut, eine Bestätigung deiner alten Versicherung dabei zu haben.

Häufige Fragen

Problem 1: Keine Zeit für die Behörde
Die Schlangen in der Zulassungsstelle sind berüchtigt. Das Problem löst du, indem du konsequent Termine online buchst. Viele Ämter arbeiten heute nur noch mit vorheriger Terminvergabe. Dadurch weißt du genau, wann du dran bist und verschwendest keinen halben Tag im Wartezimmer.
Problem 2: Der Versicherungswechsel ist zu kompliziert
Du hast ein neues Auto, und der alte Vertrag passt nicht mehr. Du fragst dich, wie du den alten Vertrag kündigen sollst, wenn das neue Fahrzeug schon angemeldet ist. Der Trick: Wenn du ein Auto ummeldest oder ein neues kaufst, endet die alte Versicherung automatisch mit der Ummeldung, sobald die eVB-Nummer für das neue Fahrzeug greift. Dennoch solltest du deine alte Versicherung immer schriftlich informieren, dass du das Fahrzeug abgibst oder verkaufst und der Vertrag somit zum Tag der Neuzulassung endet.
Problem 3: Die Zulassung des Gebrauchtwagens
Du kaufst privat einen Gebrauchtwagen. Der Verkäufer hat die alten Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) und die HU-Berichte. Prüfe unbedingt, ob alle Angaben stimmen und ob das Auto nicht noch abgemeldet ist. Wenn es noch angemeldet ist, kannst du es eventuell mit einem Kurzzeitkennzeichen deines alten Wagens oder einem Händlerkennzeichen zur Prüfstelle fahren, falls der TÜV abgelaufen ist. Besser ist es aber, wenn die Zulassungsstelle das Fahrzeug mit dem Kaufdatum auf dich zulässt, bevor du losfährst.